Jeder kann unabhängig von seinem Alter durch Krankheit oder Unfall in eine Situation kommen, in der andere für ihn entscheiden müssen. Wer will, dass dann bestimmte Personen Entscheidungen in seinem Sinne treffen, sollte dies im Voraus schriftlich festlegen.
(kunid) Eine rechtzeitige Festlegung, welche Entscheidungen und von wem getroffen werden, für den Fall, dass man nach einem Unfall, bei Krankheit oder im Alter seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, ermöglicht weiterhin eine selbstbestimmte Lebensführung. Entsprechende Vollmachten und Verfügungen, beispielsweise zu Fragen der gewünschten medizinischen Behandlung, der Vermögensverwaltung oder auch zu einer Unterbringung in ein Pflegeheim sollten deshalb frühzeitig getroffen werden.
Ein anderer muss die Entscheidungen treffen, wenn eine volljährige Person aufgrund ihres psychischen oder physischen Zustandes die persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Dies betrifft zahlreiche Bereiche – vom ärztlichen Eingriff, über die Verwendung und Verwaltung des eigenen Vermögens bis hin zur Unterbringung in einem Heim.
Wenn keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde
Liegt keine Vorsorgevollmacht des Betroffenen vor, wird in der Regel ein Sachwaltervom Amts wegen bestellt, der dann die notwendigen Entscheidungen für den Geschäfts- und/oder Handlungsunfähigen trifft. Die Entscheidung, wer als Sachwalter bestellt wird, trifft dann das Gericht. In der Regel werden nahestehende Personen des Betroffenen, also zum Beispiel Angehörige, als Sachwalter bestellt. Es können aber auch Sachwaltervereine, Notare oder Rechtsanwälte sein.
In der Zeit, bis ein Sachwalter bestimmt wurde, besteht für Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens in der Regel eine gesetzliche Vertretungsbefugnis der nächsten Angehörigen. Zu den Alltagsgeschäften zählen unter anderem die Haushaltsführung, die Organisation der Pflege des Betroffenen, die Beantragung und Geltendmachung von sozialversicherungs-rechtlichen Leistungen sowie die Zustimmung zu einfachen medizinischen Behandlungen.
Zwar kann ein von Amts wegen bestimmter Sachwalter im gerichtlich festgelegten Umfang handeln, allerdings muss er dabei auch die Wünsche des Betroffenen berücksichtigen, beispielsweise bei medizinischen Eingriffen, wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Die Aufgaben eines Sachwalters können zum Beispiel die Vertretung des Betroffenen vor Ämtern, Behörden, die Geltendmachung finanzieller Ansprüche, die Verwaltung von Vermögen und Einkommen und die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen umfassen.
Im Voraus bestimmen, was gewünscht wird
Wer nicht möchte, dass ein Gericht den Sachwalter festlegt und stattdessen sichergehen möchte, dass eine bestimmte Vertrauensperson die eigenen Interessen vertritt, kann eine Vorsorgevollmacht erstellen. Der Vollmachtsgeber muss dazu jedoch noch selbst geschäftsfähig oder einsichts- und urteilsfähig beziehungsweise äußerungsfähig sein.
In einer Vorsorgevollmacht ist festzulegen, für welche Angelegenheiten der benannte Bevollmächtigte zuständig sein soll. Unter anderem kann sich die Bevollmächtigung auf medizinische und vermögensrechtliche Entscheidungen, aber auch auf Bankgeschäfte und behördliche Angelegenheiten beziehen.
Zudem können mehrere Personen gemeinsam oder auch für unterschiedliche Aufgaben bevollmächtigt werden. So kann beispielsweise ein Bevollmächtigter für die Vermögens- und Bankangelegenheiten benannt werden und ein anderer für medizinische Entscheidungen. Wichtig kann eine Vorsorgevollmacht auch für Firmeninhaber sein. Denn sie können im Falle einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall auch Vollmachten bezüglich der Unternehmensführung aussprechen.
Notwendige Inhalte
Eine Vorsorgevollmacht sollte zumindest Name und Geburtsdatum des Vollmachtgebers sowie Name und Adresse der Bevollmächtigten, den genauen Bereich, für den diese Vollmacht gilt, und den Zeitpunkt, ab dem die Vorsorgevollmacht wirksam wird, und wie lange sie gilt, enthalten. Zudem können hier mögliche Wünsche, die der Bevollmächtigte im Falle des Falles zu berücksichtigen hat, zum Beispiel bezüglich der Betreuung im Pflegefall, bei einer notwendigen Heimunterbringung oder der medizinischen Versorgung, schriftlich hinterlegt werden.
Soll die Vorsorgevollmacht auch für außergewöhnliche Entscheidungen gelten, die eventuell in die Persönlichkeitsrechte des Vollmachtgebers eingreifen, muss sie unter ausdrücklicher Bezeichnung dieser Angelegenheiten vor einem Rechtsanwalt, einem Notar oder bei Gericht errichtet werden.
Solche Angelegenheiten sind beispielsweise Entscheidungen über gravierende medizinische Behandlungen, die gewöhnlich mit einer schweren oder nachhaltigen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Persönlichkeit verbunden sind, wie größere Operationen. Aber auch Vollmachten zur dauerhaften Änderung des Wohnorts und zu Vermögens-Angelegenheiten, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören, zum Beispiel der Verkauf oder die Vermietung von Immobilien und Grundstücke, fallen hier darunter.
Damit die Vorsorgevollmacht rechtswirksam ist
Um eine Vorsorgevollmacht rechtswirksam zu erstellen, muss sie vom Vollmachtsgeber eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Wird für die Vorsorgevollmacht ein Formular verwendet, so ist neben der eigenhändigen Unterschrift des Vollmachtsgebers auch die Unterschrift von drei unbefangenen, eigenberechtigten und sprachfähigen Zeugen notwendig. Es ist aber auch eine Erstellung beim Notar, bei Gericht oder bei einem Rechtsanwalt möglich.
Die in der Vorsorgevollmacht enthaltenen Vollmachten treten je nach Festlegung erst beim Verlust der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit ein. In diesen Fällen muss zur Verwendung der Vorsorgevollmacht ein ärztliches Gutachten eingeholt werden, ob die Eintrittssituation, also beispielsweise der Verlust der Einsichts- und Urteilsfähigkeit, eingetreten ist.
Je eine Ausfertigung der Vorsorgevollmacht sollten der Vollmachtsgeber und der jeweils Bevollmächtigte aufbewahren. Wer sichergehen möchte, dass die Vorsorgevollmacht im Bedarfsfall auffindbar ist, kann diese von einem Notar oder einem Rechtsanwalt im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) gegen eine Gebühr registrieren lassen.
In Bank- und Versicherungs-Angelegenheiten
Soll die Vorsorgevollmacht auch für Bankangelegenheiten gelten, verlangen die meisten Banken eine Spezialvollmacht, die von der Vorsorgevollmacht umfasst sein muss. Darin muss in der Regel detailliert beschrieben sein, auf welches Konto und für welche Bank sich die Vollmacht bezieht.
Wer sichergehen möchte, dass seine kompletten Versicherungs-Angelegenheiten auch im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit vernünftig geregelt sind, sollte sich mit seinem Versicherungsvermittler vorab besprechen. Der Versicherungsfachmann kann nicht nur dabei helfen, alle Versicherungsverträge im Überblick zu halten, sondern steht einem Bevollmächtigten auch als Ansprechpartner zur Verfügung.
Zudem sollte frühzeitig geklärt werden, wer beispielsweise im Falle des eigenen Todes die dann eventuell fällige Lebensversicherungs-Leistung bekommen soll. Ein Versicherungskunde kann hierzu beispielsweise unabhängig von den gesetzlichen Erben auch eine bestimmte Person als Bezugsberechtigte zu Lebzeiten in der Polizze festlegen.
Den Sachwalter selbst bestimmen
Eine besondere Form der Vorsorgevollmacht ist die Sachwalterverfügung: Wer nicht von vornherein einer Vertrauensperson bei Eintritt der eigenen Geschäfts- und/oder Entscheidungs-Unfähigkeit bestimmte oder alle persönlichen Angelegenheiten übertragen möchte, kann eine Sachwalterverfügung verfassen. Damit kann jeder für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung erforderlich wird, festlegen, wer von Amts wegen als Sachverwalter bestellt werden soll.
Die Sachwalterverfügung greift also erst dann, wenn ein Gericht es aufgrund der gesundheitlichen Situation des Verfügenden für erforderlich hält, dass ein Sachverwalter bestellt wird. Die vom Betroffenen in der Verfügung genannte Person wird dann vom Gericht dazu ernannt. Weiterführende Informationen zum Thema Sachwalterschaft gibt es dazu online vom Bundeskanzleramt Österreich sowie in der herunterladbaren Broschüre „Sachwalterschaft“ des Bundesministeriums für Justiz.
Es gibt Situationen wie ein Jobverlust, der Tod des Ehepartners oder eine durch Krankheit oder Unfall verursachte Erwerbsunfähigkeit, die schnell zur Überschuldung des Betroffenen führen kann. Dies lässt sich jedoch mit einer passenden Absicherung verhindern.
(kunid) Nach Angaben der Dachorganisation der österreichischen Schuldnerberatung sind rund 300.000 Haushalte hierzulande überschuldet oder haben massive Schuldenprobleme. Wer sich davor schützen möchte, sollte frühzeitig vorsorgen. Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu für unterschiedlichste Ereignisse, die eine finanzielle Misere nach sich ziehen können, entsprechende Absicherungslösungen an.
Jedes Jahr wenden sich über 50.000 Bürger an eine Schuldnerberatung in Österreich. Die Verschuldung der Personen, die eine Schuldenberatung in Anspruch nehmen, liegt im Durchschnitt bei rund 73.000 Euro.
Oft genannte Gründe für die Überschuldung sind eine eintretende Arbeitslosigkeit oder eine Einkommens-Verschlechterung, beispielsweise infolge Unfall oder Erkrankung, eine Scheidung, der Tod des Partners, ein falscher Umgang mit Geld oder auch eine gescheiterte Selbstständigkeit.
Wehret den Anfängen
Um finanziellen Schwierigkeiten vorzubeugen, ist es sinnvoll, die wichtigsten Ereignisse, die eine Überschuldung verursachen können, bereits im Voraus abzusichern. Dies sollte am besten frühzeitig erfolgen, denn zum einen sind gewisse Absicherungen in jungen Jahren um einiges günstiger, zum anderen weiß man nie, wann eine solche Situation eintrifft.
Das Risiko einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ist beispielsweise oftmals zu wenig oder gar nicht durch die gesetzliche Sozialversicherung abgedeckt. Um im Fall des Falles nicht auch noch finanziell unter Druck zu geraten, empfiehlt es sich, frühzeitig mit einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung vorzusorgen.
Absicherung der Angehörigen
Der Tod eines (Ehe-) Partners hat neben dem persönlichen Verlust oftmals auch finanzielle Auswirkungen. Eine der günstigsten Hinterbliebenen-Absicherungen ist die Risiko- oder auch Ablebensversicherung. Sie zahlt an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme.
Eine gegenseitige Absicherung für Paare, aber auch Geschäftspartner wie zwei Inhaber einer Firma bietet eine Risikolebens-Versicherung auf Gegenseitigkeit. Bei einer solchen Polizze werden beide Partner als versicherte Person eingetragen. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung und kann dieses Geld für den Lebensunterhalt oder beispielsweise bei Firmenpartnern auch für die Auszahlung von Angehörigen verwenden.
Experten helfen weiter
Neben dem Todesfallschutz bietet eine Er- und Ablebensversicherung auch noch die Möglichkeit, sich ein Finanzpolster zuzulegen. Es gibt aber auch noch diverse andere Möglichkeiten, teils sogar mit staatlicher Unterstützung, Geld für unvorhergesehene Ereignisse, für bestimmte Ziele oder auch für das Alter anzusparen. Ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann hilft bei der Suche nach der individuell passenden Vorsorgelösung.
Wem bereits das monatliche Einkommen nicht ausreicht, um die anfallenden Lebenshaltungskosten und finanziellen Verpflichtungen zu bezahlen, sollte sich an eine der landesweit vorhandenen Schuldner-Beratungsstellen wenden. Die Beratung ist hier anonym und kostenlos.
Nicht erst nach der Hochzeit, sondern bereits, wenn zwei zusammenziehen, sollten sie sich über vieles Gedanken machen. So kann man beispielsweise bei den Versicherungsverträgen unter Umständen einiges einsparen.
(kunid) Möchte ein Paar zusammenziehen, gibt es vieles zu bedenken. Das fängt bei der Wohnungswahl an. Auch Einrichtungsfragen und die Aufteilung der Haushaltsarbeiten sollten geklärt werden. Außerdem sollten sich die Partner über den Versicherungsschutz Gedanken machen. Zum einen gilt es, die Absicherung der neuen Lebenssituation anzupassen. Zum anderen könnten manche Versicherungsverträge entfallen, wenn beide Partner bereits als Singles bestimmte Polizzen abgeschlossen haben.
Hat sich ein Paar entschlossen, zusammen zu wohnen, ist es prinzipiell ratsam, die Versicherer der bestehenden Verträge über die neue Lebenssituation zu informieren. Nach einem Umzug müssen beispielsweise die neue Adresse und gegebenenfalls eine neue Bankverbindung mitgeteilt werden.
Mit einer gemeinsamen Wohnung ändert sich nicht nur die Wohnungssituation, auch der bestehende Versicherungsschutz sollte entsprechend angepasst werden. Viele haben bereits als Single wichtige Polizzen abgeschlossen. Je nach Vertragsart ist es möglich, dass nach dem Umzug in eine gemeinsame Wohnung für ein bestimmtes Risiko nur noch ein Vertrag für beide Partner notwendig ist. Dies betrifft insbesondere Rechtsschutz-, Haftpflicht- und Haushaltsversicherungen.
Prämien sparen
Haben beide Partner beispielsweise jeweils eine Rechtsschutz-Versicherung, kann meist der zuletzt abgeschlossene oder auch weniger umfangreiche Rechtsschutzvertrag auf Antrag aufgehoben werden. Eine ähnliche Möglichkeit besteht bei einer privaten Haftpflicht- und/oder Haushaltsversicherungs-Polizze.
Wichtig ist, dass der Vertrag, der bestehen bleibt, nicht nur für Singles gilt. Handelt es sich um ein unverheiratetes Paar, muss zudem der Partner namentlich in den verbleibenden Vertrag als mitversicherte Person aufgenommen werden. Sogenannte Paar- oder Familientarife, die es unter anderem in der Privathaftpflicht- und Unfallversicherung gibt, sind zudem meist günstiger als zwei Einzelpolizzen.
Polizzen den neuen Lebensumständen anpassen
Zwar können beide Partner eine eigene Haushaltsversicherung für die neue Wohnung fortführen, in vielen Fällen ist es jedoch sinnvoller, einen Vertrag zum Beispiel aufgrund des Umzuges zu kündigen. Die andere Polizze ist dann der geänderten Lebens- und/oder Wohnsituation anzupassen.
Wichtig ist dabei, dass die Höhe der Versicherungssumme für die gemeinsam genutzte Wohnung angepasst wird. Wer möchte, dass eine bestehende Lebensversicherung im Erlebens- oder Todesfall an den nicht verheirateten Lebenspartner ausgezahlt wird, muss den Vertrag entsprechend ändern und als Bezugsberechtigten den Partner namentlich einsetzen lassen.
Zusammen abgesichert sein
Um sicherzugehen, dass beide Partner im Ernstfall finanziell abgesichert sind, sollten auch die privaten Kranken- und Lebensversicherungen entsprechend ausgestaltet sein. Bei einer Risikolebens- oder Ablebensversicherung auf Gegenseitigkeit können beispielsweise beide Partner als versicherte Person eingetragen werden. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung.
Um die Absicherungslücken entsprechend der geänderten Lebenssituation zu erkennen und diese abzusichern, empfiehlt sich eine Beratung bei einem Versicherungsexperten. Wer zudem keine unnötigen Prämien bezahlen möchte, sollte sich diesbezüglich noch vor einem geplanten Umzug in eine gemeinsame Wohnung und/oder einer Heirat den Rat eines Versicherungsfachmanns einholen.
Grillen ist eigentlich eine schöne Sache, doch es kann auch gefährlich sein. Jährlich ereignen sich dabei zahlreiche Unfälle und Brände mit teils dauerhaften Folgen. Wie sich Grillunfälle vermeiden lassen.
(kunid) Jedes Jahr kommt es zu zahlreichen Grillunfällen mit Brandschäden und/oder Verletzten. Insbesondere Leichtsinn, Unwissenheit oder auch unsichere Ausrüstung sind häufig die Unfallursache.
Besonders viele schwere Unfälle beim Grillen sind auf das fehlerhafte Anzünden der Grillkohle zurückzuführen. Gefahrenherde sind hier vor allem ungeeignete Anzündhilfen wie Alkohol, Spiritus oder Benzin, wodurch sich beim Anzünden schnell eine Stichflamme entwickeln kann.
Der Flammenstrahl kann einige Meter lang werden und dadurch alle gefährden, die neben dem Grill stehen und beim Entzünden des Feuers zusehen. Auch eine Rückzündung des Flüssigkeitsstrahls oder des verdunsteten Brennstoffs in den Brennstoffbehälter beim Aufgießen auf den Grill und eine dadurch verursachte Explosion sind nicht auszuschließen.
Sichere Ausrüstung und richtige Platzwahl
Aus diesen Gründen sollten spezielle Grillanzünder mit einer ÖNORM-EN-1860-3-Auszeichnung verwendet werden. Damit das Grillvergnügen so sicher wie möglich wird, sollte auch der Grill selbst ein GS-Zeichen sowie eine ÖNORM-EN-1860-1-Auszeichnung tragen. Auch Grillkohle kann, wenn der Hersteller sein Produkt einer entsprechenden Qualitätsprüfung unterzogen hat, mit einem ÖNORM-EN-1860-2-Siegel ausgezeichnet sein, was auch hier einen hohen Sicherheitsstandard bescheinigt.
Grundsätzlich sollte nur unter freiem Himmel und niemals in geschlossenen Räumen oder unter einem Sonnenschirm gegrillt werden. Der Mindestabstand zu brennbaren Gegenständen wie Büschen, Bäumen oder Gartenmöbeln sollte rund fünf Meter betragen. Beim Grillen sind wegen des möglichen Funkenfluges die Windrichtung und Windstärke zu beachten. Tritt plötzlich ein starker Wind auf, sollte die Glut abgelöscht werden.
Beim Aufstellen des Grills ist darauf zu achten, dass er kippsicher steht. Zudem sollte er während des Grillens nicht verschoben werden. Wer den Grill auf dem Balkon oder der Terrasse aufgestellt hat, muss ihn auch dann noch im Freien stehen lassen, wenn die Grillkohle dem Anschein nach verglüht ist. Es können sich nämlich Kohlenmonoxidgase bilden, die im Freien völlig ungefährlich sind, in geschlossenen Räumen aber zum Erstickungstod führen können.
Wenn Gas verwendet wird
Während des Grillens sollte man keine Kohle nachlegen, denn nur Holzkohle mit einer weißen Ascheschicht hat die richtige Temperatur für gleichmäßiges Grillen. Wenn die Grillkohle erst anbrennt, werden schädliche Gase frei, die nicht an das Fleisch und das Gemüse auf dem Rost gelangen sollten. Grillschalen, die abtropfendes Fett auffangen, sind empfehlenswert, denn tropfendes Fett kann spritzen und schmerzhafte Verbrennungen verursachen oder auch einen Brand auslösen. Zudem ist der durch brennendes Fett entstehende Qualm krebserregend.
Wer einen Gasgrill verwendet, sollte Gasschlauch, Dichtung und Anschlüsse auf Risse und Sprödigkeit kontrollieren und die Gasflasche niemals liegend verwenden. Funktioniert ein automatischer Zünder nicht, sollte nie versucht werden, den Grill von oben mittels Feuerzeug anzuzünden, da es dabei zu Stichflammen kommen kann.
Bei Gasgeruch muss das Grillgerät sofort abgestellt werden. Für die Fehlersuche ist ein Fachmann hinzuzuziehen. Nach dem Grillen gilt es, zuerst die Gasventile und dann erst das Flaschenventil abzudrehen. Bei der Verwendung eines Elektrogrills ist darauf zu achten, dass das Stromkabel stolperfrei verlegt ist.
Zum Löschen bereit sein
Grundsätzlich darf ein heißer Grill nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Auch Kinder sollten nie alleine grillen. Zudem gilt es, nach dem Grillen mit Grillkohle die Glut nur mit Wasser zu löschen und auf keinen Fall in den Mülleimer zu entsorgen. Prinzipiell sollten ein Kübel Wasser, Sand, eine Löschdecke oder ein Feuerlöscher immer griffbereit in der Nähe des Grills stehen, wenn es trotz aller Vorsicht doch zu einem ungewollten Feuer kommt, das man löschen muss.
Achtung: Gerät Fett in Brand, darf es auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden, da dies zu Stichflammen oder sogenannten Fettexplosionen führen kann. Sinnvoller ist es, beispielsweise bei einem Kugelgrill, den Deckel zu schließen und so dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen.
Da Feuer und glühende Kohlen auf Kinder einen enormen Reiz ausüben, ist es wichtig, dass die Aufsichtspersonen darauf achten, dass die Sprösslinge immer einen Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern zum Grill einhalten.
Immer wieder sieht man insbesondere am Morgen Autofahrer und Autofahrerinnen, die sich während der Fahrt stylen und dabei den Rückspiegel als Schminkspiegel missbrauchen. Doch dies ist gefährlich.
(kunid) Wer als Autofahrer während des Fahrens mit Körperpflege wie Frisieren, Schminken oder Rasieren beschäftigt ist, erhöht nach Angaben von Experten das Unfallrisiko um das Dreifache.
Viele Autofahrer und -fahrerinnen unterschätzen, wie gefährlich der Blick von der Straße weg in den Rückspiegel ist, um sich selbst zu stylen. Unfallforscher haben herausgefunden, dass diese Blicke nicht selten mehrere Sekunden dauern können.
Einer großen US-Feldstudie zufolge wird während des Schminkens der Blick immer wieder kurz von der Straße weggerichtet. Das Schminken erfordere nämlich eine hohe Konzentration. Dadurch gehen bis zu 40 Prozent der Aufmerksamkeit für die Straße verloren, was das Unfallrisiko um das Dreifache erhöht.
Wie sich Unfälle vermeiden lassen
Zahlreiche Menschen verunglücken jedes Jahr tödlich, weil Autofahrer nicht bei der Sache waren. Laut Unfallforscher ließen sich gut ein Drittel der ablenkungsbedingten Unfälle jedoch durch die Einhaltung einiger einfachen Regeln vermeiden. Wer Auto fährt, sollte prinzipiell mit dem Kopf und mit den Augen bei der Sache sein, anderenfalls gefährdet er nicht nur sich selbst, sondern auch andere.
Selbst wenn es unbequem erscheint: Es ist sicherer, rechts anzuhalten und den Wagen abzustellen oder auf Autobahnen einen Rastplatz aufsuchen, um sich beispielsweise zu frisieren, schminken, rasieren, Schmuck abzunehmen oder einer sonstigen gewünschten Tätigkeit nachzugehen. Auch einfach zehn Minuten früher aufstehen, um sich in Ruhe zu Hause zu stylen, ist eine sinnvollere Alternative, als sich und andere durch die Ablenkung beim Autofahren zu gefährden.
Eine aktuelle Statistik zeigt, warum die Österreicher die Krankenversicherung in Anspruch nehmen, wo die Kostenbelastung besonders groß ist und wie sich die Ausgaben in den letzten Jahren entwickelten.
(kunid) Krankenstandsfälle und Krankenstandstage haben in den letzten Jahren kräftig zugenommen. Bei der Zahl der Krankengeld-Tage und der Heilmittel-Verordnungen ist es ebenso. Pro Kopf wandten die Krankenversicherungs-Träger 2011 rund 2.240 Euro auf – drei Prozent mehr als 2008.
Ein Blick in die aktuelle Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung – sie umfasste im Jahr 2011, ohne mitversicherte Angehörige, durchschnittlich 6,543 Millionen Versicherungs-Verhältnisse – zeigt, wofür das Geld der Versicherten ausgegeben wurde.
Krankenstandsfälle und -tage haben stark zugenommen
Laut dem Statistischen Handbuch der österreichischen Sozialversicherung, das vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-Träger herausgegeben wurde, ist 2012 beispielsweise die Anzahl der Tage, an denen Versicherte ein Krankengeld erhielten, kontinuierlich gestiegen: von 13,46 Millionen im Jahr 2005 auf 16,92 Millionen 2011 – eine Zunahme um 25,72 Prozent. Die Zahl der Spitalfälle dagegen bewegt sich recht stabil zwischen rund 2,3 und 2,5 Millionen pro Jahr.
Die Zahl der Spitaltage war in den letzten Jahren leicht rückläufig: Sie nahm von 16,55 Millionen (2007) auf 15,86 Millionen (2011) ab. Die Aufenthaltsdauer ist von durchschnittlich 7,7 Tagen pro Fall (2001) auf 6,4 (2011) gesunken. Wenn es um die Krankenstände von Arbeitern und Angestellten geht, zeigt sich bei der Zahl der Krankenstandsfälle seit 2006 eine durchgehende Zunahme von 3,02 Millionen auf 3,77 Millionen im Jahr 2011 (+24,83 Prozent).
Die Zahl der Krankenstandstage nahm – wenn auch mit Schwankungen – seit 2006 ebenfalls deutlich zu, und zwar um 16,93 Prozent auf 39,98 Millionen. Das heißt zugleich, dass die durchschnittliche Krankenstandsdauer zurückgeht: Die durchschnittliche Länge eines Krankenstands lag 2002 im Schnitt bei 12,2 Tagen. Seither ist sie Jahr für Jahr gesunken und 2011 bei 10,6 Tagen zu liegen gekommen.
Häufige Ursachen für Krankenstände
Zu den wichtigsten Ursachen eines Krankenstands gehören Darminfektionen (2011: 435.630 Krankenstandsfälle), Virusinfektionen (117.874 Fälle) und Krankheiten der oberen Luftwege (1.152.577 Fälle).
Die meisten Krankenstandstage verursachen Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes (8.822.675).
Weitere wesentliche Gründe für längere gesundheitliche Beeinträchtigungen waren unter anderem Krankheiten der oberen Luftwege (6.646.289 Tage) und – obwohl die Zahl der Fälle mit 83.339 relativ niedrig war – psychiatrische Krankheiten (3.069.506 Tage). Darminfektionen schlugen mit 1.818.818 Tagen Krankenstand zu Buche.
Gesamtausgaben pro Kopf gestiegen
Die Gesamtausgaben der Krankenversicherungs-Träger haben sowohl in der Gruppe der Unselbstständigen als auch in jener der Selbstständigen zugenommen. Bei den Unselbstständigen haben sie sich seit 2009 um 4,04 Prozent auf 13,272 Milliarden Euro gesteigert. Bei den Selbstständigen fiel die Zunahme etwas niedriger aus: Gesamtausgaben von 1,38 Milliarden Euro bedeuten ein Plus von 3,09 Prozent.
Insgesamt betrugen die Ausgaben pro Kopf in 2011 über alle Krankenversicherungs-Träger gerechnet 2.239,93 Euro. Im Vergleich zu 2008 nahm die Quote um insgesamt drei Prozent zu. Die höchste Pro-Kopf-Quote wies 2011 die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau aus (3.147,51 Euro), die niedrigste die Sozialversicherungs-Anstalt der gewerblichen Wirtschaft (1.704,98 Euro). Der Gesamtaufwand in der gesetzlichen Krankenversicherung 2011 belief sich insgesamt auf 13,83 Milliarden Euro.
Dabei entfielen 11,94 Milliarden auf die direkt Versicherten, 1,89 Milliarden auf Angehörige. Den größten Einzelposten bildete die Anstaltspflege („Verpflegungskosten und sonstige Leistungen sowie Überweisung an den Krankenanstaltenfonds“) mit 4,25 Milliarden Euro. Das ist etwas mehr als ein Drittel der Beitragseinnahmen (34,5 Prozent). Für „ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen“ wandten die Krankenversicherungs-Träger 3,57 Milliarden Euro auf. Die „Rechnung“ für Heilmittel (Arzneien) machte insgesamt 2,93 Milliarden aus.
Krankenschutz nach Wunsch
Wie die Zahlen zeigen, sind bereits heute die Krankheitskosten für die gesetzliche Krankenversicherung immens. Wer unabhängig von den Leistungen und der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung eine optimale Kranken- und Pflegebehandlung wünscht, ohne das eigene Budget stark zu belasten, kann privat vorsorgen. Mit einer privaten Krankenversicherung lassen sich Gesundheitskosten, die normalerweise selbst getragen werden müssten, abfedern.
Eine private Absicherung bietet je nach Vertragsvereinbarung viele Vorteile: eine freie Arztwahl, diverse Präventionsangebote, Versicherungsschutz auch im Ausland und die Übernahme von Mehrkosten für Medikamente und Behandlungen, welche die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt.
Auch eine Sonderklasse-Unterbringung und -Behandlung im Spital ist versicherbar. Je nach Vereinbarung hat man dadurch bei einem Spitalaufenthalt die freie Wahl bei Arzt, Chirurg und Ein- oder Zweibettzimmer, die Option auf ambulante Operationen und/oder auch die Möglichkeit, beim eigenen kranken Kind in der Klinik zu bleiben. Für eine maßgeschneiderte und bedarfsgerechte Lösung empfiehlt sich eine fachkundige Beratung bei einem Versicherungsfachmann.
(kunid) Einen Ertrag von durchschnittlich 2,19 Prozent für Österreichs Pensionskassen meldete deren Fachverband für das erste Quartal dieses Jahres vor Kurzem. Zudem wurde angekündigt, dass künftig ein quartalsmäßig erscheinender „Pensionskassenbrief“ herausgegeben wird, um die Öffentlichkeit über Entwicklungen zu informieren, die die Strategie der Pensionskassen beeinflussen.
Die österreichischen Pensionskassen haben im ersten Quartal 2013 in Summe durchschnittlich 2,19 Prozent Ertrag erwirtschaftet. Das teilte der Fachverband der Pensionskassen jüngst mit.
Mit dem Ergebnis habe man die Basis geschaffen, um an das Veranlagungsergebnis 2012 von plus 8,4 Prozent anzuschließen, heißt es vom Fachverband. Im ersten Quartal 2012 war der Ertrag bei durchschnittlich plus 4,35 Prozent gelegen.
Man setze, so der Fachverband, seitens der Pensionskassen auf einen „ausgewogenen Veranlagungsmix“, um den langjährigen Durchschnitt des Veranlagungsergebnisses abzusichern. Er liegt im Schnitt der Jahre 1991 bis 2012 bei plus 5,65 Prozent.
„Stabilisierung an den Kapitalmärkten“ in der zweiten Hälfte 2012
Der Fachverband führte in seiner Mitteilung weiters aus, die Weltwirtschaft befinde sich in einer Konsolidierungsphase, das Bruttoinlandsprodukt der Eurozone vor allem in Ländern mit hohen Haushaltsdefiziten stagniere oder schrumpfe.
Allerdings habe die „Stabilisierung an den Kapitalmärkten ab der zweiten Jahreshälfte 2012 zu einer steigenden Neuveranlagung in Aktien und Anleihen“ geführt, welche sich im ersten Quartal 2013 fortgesetzt habe. Die Schwankungen an den Kapitalmärkten seien zuletzt „spürbar geringer“ geworden.
Zentralbanken 2013 „treibende Kraft an den Kapitalmärkten“
Derzeit gehen die Pensionskassen von einem globalen Wirtschaftswachstum von rund drei Prozent aus, das allerdings vor allem von den Schwellenländern getragen werde. In der EU sei nur mit einem „Nullwachstum“ zu rechnen. Davon geht der Fachverband in seinem – nun jeweils zu Quartalsbeginn erscheinenden – „Pensionskassenbrief“ aus.
In der ersten Ausgabe dieses Jahres nehmen Obmann Andreas Zakostelsky und Geschäftsführer Fritz Janda an, dass die wesentliche treibende Kraft an den Kapitalmärkten „aktuell auch im Jahr 2013 die Zentralbanken“ bleiben. „Die wichtigsten Zentralbanken der Welt halten nach wie vor die Leitzinsen auf einem historisch niedrigen Niveau und mit ihren Anleihekäufen die Zinsen für Staatsanleihen weiterhin niedrig.“
Entwicklung von Aktien und Anleihen
Diese Politik führe wiederum „zu sinkenden Risikoprämien für Aktienanlagen, weshalb derzeit trotz des schwachen Konjunkturumfeldes in den Industrieländern weiteres Kurspotenzial für Aktien einerseits und ein weiterer Rückgang der Renditen bei den Anleihen von Emittenten außerhalb von Kerneuropa andererseits erwartet werden“. Bei den Unternehmensanleihen sei aus heutiger Sicht eine stabile Entwicklung wahrscheinlich.
Der „Pensionskassenbrief“ solle, so der Fachverband, der Information der Öffentlichkeit „zu aktuellen Entwicklungen, Trends und Rahmenbedingungen, welche die Strategien der Pensionskassen in der Veranlagung des ihnen anvertrauten Kapitals für die betriebliche Vorsorge beeinflussen“, dienen.
Nach dem langen Winter blüht es nun wieder in Gärten, Wiesen und Wäldern. Auch wenn die Farbenpracht vieler Pflanzen schön ist, gibt es einige, die insbesondere für kleine Kinder giftig sein können.
(kunid) Erwachsene wie auch Kinder freuen sich jetzt wieder an der bunten Vielfalt der Natur in Gärten, Wiesen und Wäldern. Die Vergiftungs-Informationszentrale (VIZ) erklärt, was zu tun ist, wenn Kinder giftige Pflanzen verschluckt haben.
Kleine Kinder neigen dazu, vieles – auch Pflanzen beziehungsweise Teile davon – in den Mund zu stecken, zu kauen und zu verschlucken. Zwar sind nur wenige Pflanzen hierzulande so giftig, dass ihr Verzehr lebensbedrohliche Folgen haben könnte, aber es gibt durchaus solche Gewächse. In größeren Mengen können auch vermeintlich harmlose Pflanzen zu Durchfällen und/oder Bauchschmerzen führen.
Häufig leiden Kinder nach Angaben der Vergiftungs-Informationszentrale (VIZ), einem Dienst der Gesundheit Österreich GmbH, besonders unter Schleimhautreizungen im Lippen- und Mundbereich, hervorgerufen durch Inhaltsstoffe bestimmter Pflanzenteile, die sie gekaut oder gelutscht haben.
Giftige Pflanzen
Um die Gefahr zu reduzieren, sollten giftige Pflanzen im Wohnbereich für Kinder zumindest bis zum Schulalter nicht erreichbar sein, raten die Experten. Man sollte auch wissen, welche bedrohlichen Pflanzen in der näheren Umgebung, am Kindergarten oder auf dem Schulweg wachsen.
Hat ein Kind trotz aller Vorsicht gesundheitsschädliche Pflanzenteile gegessen, sollten Eltern klären: Um welche Pflanze handelt es sich? Welche Teile der Pflanze wurden gegessen? Wurde nur gekaut oder ausgespuckt, wie viel wurde verschluckt?
Gesundheitsexperten raten unter anderem bei einer Vergiftung, dem Kind grundsätzlich nur Tee, Wasser oder Saft zu trinken zu geben, auf keinen Fall Milch. Außerdem sollte nie Erbrechen, beispielsweise durch die Verabreichung von Salzwasser, ausgelöst werden.
Hilfreiche Informationen
Im Ernstfall ist es wichtig, den Hausarzt beziehungsweise die Notrufnummer des Euro-Notrufs 112, der Rettung 144 oder des Ärztenotdienstes 141 anzurufen sowie Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu geraten. Telefonische Hilfe gibt in Österreich auch die VIZ unter der Telefonnummer +431 406 4343. Sie bietet zudem einen 23-seitigen, kostenlos herunterladbaren Ratgeber mit dem Titel Erste Hilfe bei Vergiftungen an, der ausführlich schildert, was im Ernstfall zu tun.
Für alle Urlauber, die in die Nachbarländer Schweiz und Deutschland reisen, stehen dort regionale Giftnotrufzentralen zur Verfügung. Ein Verzeichnis dieser Beratungsstellen ist im Internet zu finden. Muss auf den Rat des Giftnotrufs das Kind zum Arzt oder ins Krankenhaus gebracht werden, sollte zur Identifizierung der Pflanze ein ganzer Zweig mitgenommen werden.
(kunid) Nach Angaben der Bundesanstalt Statistik Österreich wurden 2011 über 17.200 Ehen geschieden. Die meisten Ehepartner machen sich bei einer Scheidung überwiegend über die Teilung von Hab und Gut Gedanken. Doch auch an den bestehenden Versicherungsschutz gilt es zu denken. Denn durch die Scheidung können in einigen Bereichen existenzielle Absicherungslücken entstehen, beispielsweise weil eine bisher bestehende Mitversicherung in einer oder mehreren Versicherungspolizzen entfällt.
In der Regel zieht bereits vor einer Scheidung ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus. Damit ändert sich nicht nur die Wohnungssituation, sondern in vielen Fällen auch der bestehende Versicherungsschutz. Grundsätzlich sollte ein Auszug eines (Ehe-)Partners umgehend jedem Versicherer gemeldet werden, bei dem ein Versicherungsvertrag besteht.
Hat sich die Bankverbindung des Ehepartners, der die Versicherungsprämien zahlt, geändert, muss auch diese mitgeteilt werden. Nur so können eine Nichtzahlung der Prämien und daraufhin folgende Mahnkosten bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes verhindert werden. Damit während einer Trennung wichtige Unterlagen wie bestehende Versicherungs-Polizzen nicht „verloren“ gehen, sollte jeder prüfen, ob ihm wichtige Dokumente vollständig vorliegen.
Wenn einer auszieht
Bei der Haushaltsversicherung ist in der Regel ein (Ehe-)Partner Versicherungsnehmer und der andere automatisch mitversichert, solange er in der gemeinsamen Wohnung lebt. Nach einem Auszug muss zum einen geklärt werden, ob die bestehende Haushalts-Polizze für den in der Wohnung verbleibenden Partner gilt, und zum anderen, ob der Versicherungsschutz durch den Auszug auf die neue Wohnung übergeht.
Je nachdem muss derjenige, der bisher nicht Versicherungsnehmer war, eine neue Haushaltsversicherung für seine aktuelle Wohnung abschließen. Der Inhaber der bisherigen Polizze kann entsprechend seiner geänderten Wohnsituation beispielsweise die Versicherungssumme anpassen.
Wann die Haftpflicht- und Rechtsschutz-Versicherung betroffen ist
Auch bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist meist ein Ehegatte Versicherungsnehmer und der andere lediglich mitversichert. Die Mitversicherung endet in diesem Fall mit der Ehescheidung. Für einen Versicherungsschutz ist dann ein eigener Vertrag notwendig. Das Gleiche gilt für eine Privatrechtsschutz-Polizze. Kinder, die bisher mitversichert waren, bleiben es in der Regel auch weiterhin.
Wer letztendlich von der Lebens- und Rentenversicherung profitiert
Bei vielen Lebensversicherungs-Verträgen ist als Bezugsberechtiger im Falle des Todes der versicherten Person der Ehepartner namentlich angegeben. In diesem Fall würde auch nach der Scheidung die genannte Person die Versicherungsleistung erhalten. Wünscht man das nicht, kann man als Versicherungsnehmer dies jederzeit ändern.
Anders ist es jedoch, wenn die Bezugsberechtigung als „unwiderruflich“ angegeben wurde. Dann benötigt der Versicherungsnehmer für eine Änderung das schriftliche Einverständnis des bisher Bezugsberechtigten. Ob und wie das bisher angesparte Kapital bei einer Lebens- und/oder Rentenversicherung bei einer Scheidung vermögensrechtlich aufgeteilt wird, hängt von diversen Faktoren wie Vertragsart der Versicherung und ehelichem Güterstand ab.
Rechtzeitig handeln
Neben den genannten Versicherungsarten gibt es weitere wie die Kranken-, die Unfall- sowie die Eigenheim- oder Gebäudeversicherung, aber auch eine Vielzahl von individuellen Aspekten, die für einen optimalen Versicherungsschutz berücksichtigt werden sollten. Es ist daher ratsam, sich zeitnah zur Trennung von einem Versicherungsfachmann beraten zu lassen.
Der Experte kann prüfen, welche Konsequenzen die Trennung auf den bisher bestehenden persönlichen Versicherungsschutz hat, und individuelle Lösungen zum Schutz vor Absicherungslücken vorschlagen.
Mit der Fahrradsaison beginnt leider auch wieder die Saison der Fahrraddiebstähle. Welche Sicherheitsmaßnahmen es den Langfingern besonders schwer macht.
(kunid) In Österreich werden im Durchschnitt über 60 Fahrraddiebstähle pro Tag polizeilich angezeigt. Die Dunkelziffer der geklauten Räder dürfte Experten zufolge sogar um einiges höher liegen.
Beliebte Stellen für Raddiebe sind insbesondere Bahnhöfe und größere Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Aber auch vor Universitäten, Freizeiteinrichtungen, Geschäften und Lokalen werden abgestellte Räder häufig entwendet. Wenn möglich, sollten solche Plätze gemieden oder zumindest ein gesicherter Abstellplatz benutzt werden. Diebstahlsicherer sind Abstellplätze, die gut beleuchtet und einsehbar sind.
Richtig Absperren
Grundsätzlich sollte das Fahrrad auch bei einem kurzen Stopp immer abgeschlossen werden, denn das vermindert das Diebstahlrisiko erheblich. Ein Großteil der Fahrraddiebstähle wird nach Angaben von Experten nämlich von Gelegenheitstätern begangen, die häufig nur Räder entwenden, die nicht oder nur wenig gesichert sind. Wichtig ist, dass man das Rad nicht einfach abschließt, denn oft wird es dann beispielsweise weggetragen oder auf einen Autohänger geladen und weggefahren – und das Schloss später in Ruhe geknackt.
Besser ist es daher, das Fahrrad an einen stabilen Gegenstand zu ketten, bei dem es beispielsweise nicht von oben herausgehoben werden kann. Wer nur das Hinter- oder Vorderrad an einen Gegenstand sperrt, läuft Gefahr, dass der Dieb das Rad abmontiert und das restliche Fahrrad mitnimmt. Daher ist empfehlenswert, das Fahrrad am Rahmen anzuketten. Zudem ist es sinnvoll, dass zwischen dem Schloss, dem Fahrrad und dem Gegenstand, an dem es angeschlossen wird, möglichst wenig Platz bleibt, da so ein Aufstemmen des Schlosses verhindert werden kann.
Ein hoher Diebstahlschutz ist zudem gegeben, wenn der Rahmen sowie das Vorder- oder Hinterrad mit einem Schloss gemeinsam abgesperrt wird. Um es den Dieben schwer zu machen, sollte die Schlossöffnung nach unten gerichtet sein – ein einfaches Mittel gegen das oft von Langfingern ausgeübte Lockpicking, bei dem sie das Schloss mit einem Spezialwerkzeug öffnen.
Fahrradschlösser und Codierung
Bei den Fahrradschlössern selbst gibt es erhebliche Qualitätsunterschiede. Geeignet sind nach Polizeiangaben ausschließlich besonders massive Stahlketten, Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Auch ummantelte Ketten-, Falt- und andere Spezialschlösser sind nach Expertenmeinung sicherer als Spiralkabelschlösser oder als günstige Nummern-, Rahmen- und dünne Kabelschlösser. Einige Hersteller von Fahrradschlössern geben auf ihren Produkten Sicherheitsklassen an. Dabei gilt: Je höher die angegebene Klasse, desto besser ist die Diebstahlsicherheit.
Neben den genannten Sicherungen ist es auch empfehlenswert, sein Rad codieren und/oder registrieren zu lassen sowie die Daten in einen Fahrradpass einzutragen. Dies gilt insbesondere für hochwertigere Fahrräder. Zum einen ist es für Diebe schwerer, ein codiertes Fahrrad ohne Eigentumsnachweis zu verkaufen. Zum anderen sind die Chancen nach einem Diebstahl höher, dass der Besitzer ein aufgefundenes codiertes und/oder registriertes Rad wiederbekommt.
Bei der Codierung wird für jedes Fahrrad eine individuelle Ziffernfolge festgelegt und in den Rahmen eingraviert, so dass eine Entfernung nicht ohne Beschädigung des Rahmens möglich ist. Übrigens: Die Polizei bietet eine derartige Codierung oftmals kostenlos an.
Der Pass für das Fahrrad
In einigen Fällen ist ein Codieren durch Eingravieren nicht möglich. Zum Beispiel können Karbon- oder Leichtbauräder wegen ihrer Materialeigenschaften teils nicht graviert werden. Außerdem verwehren einige Fahrradhersteller die Garantie für das Rad, wenn der Radrahmen graviert wurde.
In diesen Fällen, aber auch als Zusatz zur Codierung, kann das Rad registriert werden. Dazu werden Rahmennummer, Marke, Modell, Farbe und weitere Details des Rades in einer zentralen Datenbank erfasst.
In Österreich ist dies die Registrierungsdatenbank von fase24.at. Die Registrierung kann bei den diversen Registrierstellen, die unter www.fase24.at angegeben sind, zum Beispiel bei Fachhändlern, meist gegen einen kleinen einmaligen Unkostenbeitrag erfolgen.
Wird ein Fahrrad trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gestohlen, ersetzt eine entsprechende Versicherung zumindest den finanziellen Schaden. Ein Rad kann entweder über eine Haushaushalts-Polizze oder über spezielle Fahrradversicherungs-Verträge abgesichert werden. In manchen Haushaltsversicherungen besteht je nach vereinbarten Bedingungen jedoch nur Versicherungsschutz an den im Versicherungsschein genannten Orten (Versicherungsort) wie Wohnung, Garage und Keller.
Viele Versicherer bieten allerdings gegen einen kleinen Aufpreis einen umfassenderen Schutz in der Haushalts-Polizze oder auch in einer speziellen Fahrradversicherung an, die keine derartigen Einschränkungen hat. Nähere Informationen dazu erteilt ein Versicherungsfachmann.